Vorstellung: Die Europabeauftragte des DGVB

Mit der zunehmenden Zahl grenzüberschreitender Vollstreckungsfälle wächst auch der Bedarf an praxisnaher Unterstützung im europäischen Recht. Seit 2023 übernehme ich für den Deutschen Gerichtsvollzieherbund die Funktion der Europabeauftragten – ein Amt, das ich gerne nutze, um diese Gelegenheit zu einer kurzen Vorstellung meiner Person und meiner Aufgaben zu nutzen.

Zur Person

Ich bin als Obergerichtsvollzieherin tätig und beschäftige mich seit Jahren intensiv mit den europäischen Verordnungen, die unseren Berufsalltag zunehmend prägen – von der Zustellungsverordnung über die EuVTVO bis zur EAPO-Verordnung (VO 1784/2020). Diese fachliche Vertiefung war Ausgangspunkt für meine Tätigkeit als Europabeauftragte.

Meine Aufgaben im Überblick

Direkte Hilfestellung bei grenzüberschreitenden Zustellungen und Vollstreckungsanträgen

Kolleginnen und Kollegen stehen im Alltag häufig vor Fragen, die über die deutsche Rechtsordnung hinausgehen: Wie wird ein Titel im Ausland zugestellt? Welches Formular ist bei einem Vollstreckungsantrag ins oder aus dem Ausland zu verwenden? Welche Fristen und Zuständigkeiten gelten? Hier biete ich direkte, praxisorientierte Unterstützung – unabhängig davon, ob es sich um Zustellungen innerhalb der EU, Fälle mit Drittstaatenbezug (etwa dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit über das Haager Zustellungsübereinkommen) oder komplexe Drittschuldnerkonstellationen handelt.

Beratung des Bundesvorstandes

In europarechtlichen Fragen berate ich den Bundesvorstand des DGVB, etwa bei der Einordnung neuer Entwicklungen auf EU-Ebene oder bei der Positionierung des Verbandes zu Gesetzesvorhaben und Rechtsprechung mit Bezug zum grenzüberschreitenden Vollstreckungsrecht.

Beantwortung von Anfragen des Bundesvorstandes und der Landesvorstände

Fragen aus den Landesverbänden oder vom Bundesvorstand zu europarechtlichen Sachverhalten werden von mir bearbeitet und beantwortet – als zentrale Ansprechstelle, die verbandsweit für Konsistenz in der fachlichen Einschätzung sorgt.

Referentin zur EU-Verordnung 1784/2020 (EAPO)

Die Verordnung zur Europäischen Kontenpfändung ist in der Praxis nach wie vor mit Unsicherheiten behaftet. Als Referentin zu diesem Thema vermittle ich in Fortbildungen und Vorträgen praxisnahes Wissen zur Anwendung der EAPO – von der Antragstellung bis zu den verfahrensrechtlichen Besonderheiten im europäischen Kontext.

Kontakt

Bei Fragen zu grenzüberschreitenden Zustellungen, Vollstreckungsanträgen oder anderen europarechtlichen Themen können sich Kolleginnen und Kollegen gerne an mich wenden.

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