Grußwort des Bundesvorsitzenden

Der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund e.V. (DGVB) kann 2019 auf den 110 Jahrestag seiner Gründung zurückschauen.  Die Gründer erkannten das Bedürfnis und die Notwendigkeit einer eigenen Berufsorganisation. Der Hamburger Gerichtsvollzieherverein war offiziell Einlader der Gründungsversammlung, die aber am 16.Januar 1909 im preußischen Frankfurt am Main stattfand.

Mehr zu der bewegten Geschichte des DGVB und des Gerichtsvollzieherwesens allgemein kann der interessierte Leser in dem bemerkenswerten Buch „Schwert der Justiz“, Herausgegeben von Prof. Dr. Manfred Görtemaker und Dr. Kristina Hübener von der Universität Potsdam nachlesen.

Der DGVB hat heute 3004 Mitglieder und ist damit die herausragende Interessenvertretung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Deutschland. 15 Landesverbände vertreten die Kolleginnen und Kollegen in den Bundesländern.

Er ist Mitglied des Deutschen Beamtenbundes (dbb und tarifunion) und der Union Internationale des Huissiers de Justice et Officiers Judiciaires (UIHJ), der Internationalen Union der Gerichtsvollzieher und der Union Europeene des Huissiers des Justice (UEHJ)

In den zurückliegenden einhundertzehn Jahren gab es eine durchaus wechselhafte Geschichte des deutschen Gerichtsvollzieherwesens, das lange Zeit nicht bundeseinheitlich ausgerichtet, sondern in den Ländern unterschiedlich organisiert war.

Erst seit Ende der 60er Jahre des zurückliegenden Jahrhunderts gibt es eine Bundeseinheitlichkeit in der Ausgestaltung der Organisation der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Deutschland dergestalt, dass diese ihren Beruf zwar als von den Ländern besoldete Beamte ausüben, ihren Bürobetrieb inklusive Büropersonal aber eigenverantwortlich und auf eigene Kosten organisieren müssen und hierfür Gebührenanteile und Auslagenerstattungen erhalten.

Dieses Mischsystem aus beamtenrechtlichen Strukturen und beschränkter Selbstständigkeit hat sich im Grunde bewährt, ist aber sicherlich noch ausbaufähig. Hierauf wird sich der DGVB in den nächsten Jahren konzentrieren.

Der Gerichtsvollzieherberuf stellt an diejenigen, die ihn ausüben, immer höhere Anforderungen, die sich in einer verbesserten Ausbildung niederschlagen müssen. Auch in diesem Punkt sollten die deutschen Gerichtsvollzieher/innen das europäische Niveau erreichen und zumindest eine Hochschulausbildung erhalten. Dies sowie eine bundeseinheitliche gesetzliche Statusregelung und die Übertragung weiterer Aufgaben auf die Gerichtsvollzieher/innen zur Stärkung der Effizienz der Zwangsvollstreckung sind die wichtigsten Ziele der Verbandspolitik des DGVB.

Mit der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, wurden den Gerichtsvollziehern mehr Kompetenzen übertragen. Die  Aufklärung des Schuldnervermögens  rückte in den Fokus der Vollstreckung. Das Aufgabengebiet ist mit der Führung des Schuldnerverzeichnisses sowie die Möglichkeiten der Ratenzahlungsbewilligung durch die Gerichtsvollzieher/innen erheblich ausgeweitet worden. Auch hat der Gläubiger jetzt die Möglichkeit die Schuldneranschrift ermitteln zu lassen.  Der DGVB arbeitet konkret an der Ausweitung der Zuständigkeiten, letztlich um die Effektivität zu verbessern und die Verfahren zu beschleunigen.

Neben seiner Eigenschaft als klassisches Vollstreckungsorgan wird der Gerichtsvollzieher mehr und mehr zum Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner, wodurch er durchaus den Charakter eines Mediators im weitesten Sinne erhält. Diese Entwicklung trägt der Tatsache Rechnung, dass bei der Pfändung und Verwertung von Mobilien immer weniger Erlösaussichten bestehen.

Der DGVB nimmt auch Stellung zu den aktuellen Gesetzesvorlagen und pflegt intensive Kontakte zum Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und den Landesjustizministerien sowie im politischen Raum. In regelmäßigen Gesprächen mit den Rechtspolitikern im Deutschen Bundestag erläutert der DGVB seine Positionen zur Effektuierung der Zwangsvollstreckung und zum Ausbau des Gerichtsvollzieherwesens in Deutschland.

Der DGVB ist Herausgeber der Deutschen Gerichtsvollzieher Zeitung (DGVZ), einer viel beachteten und anerkannten Zeitschrift für Vollstreckungs-, Zustellungs- und Kostenrecht. Ein Abonnement der DGVZ ist jedem zu empfehlen, der im Bereich des Zivilrechts und der Zwangsvollstreckung tätig ist oder sich für diesen Themenbereich interessiert. Näheres unter www.dgvz.de.

Seit einigen Jahren informieren wir über die aktuellen Entwicklungen im Gerichtsvollzieher- und Vollstreckungswesen auch mittels unserer Website. Hier erfahren Sie aktuelle Nachrichten und können unsere Arbeit verfolgen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen die Informationen, die Sie suchen, hier anbieten können und werden versuchen, unseren Internetauftritt ständig zu aktualisieren.

Anregungen, Kritik und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.

Karlheinz Brunner

Bundesvorsitzender des DGVB