Sozialwerk des DGVB e.V.
In den letzten 10 Jahren ist eine deutliche Zunahme von Gewalttaten gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes allgemein und gegen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Besonderen festzustellen. Dabei reicht die Schere der Gewalt von psychischen Verletzungen durch Beleidigungen bis hin zu gewaltsamen körperlichen – im schlimmsten Falle sogar tödlichen – Übergriffen.
Die Hinterbliebenen haben dann nicht nur die Trauer über den Verlust eines geliebten Angehörigen zu ertragen. Vielfach stehen sie plötzlich Problemen gegenüber, für deren Bewältigung sie menschliche oder aber auch dringend finanzielle Hilfe von Dritten benötigen. Auch im Falle psychischer Belastungen kann für die Betroffenen eine Unterstützung dringend notwendig sein.
Der gewaltsame Tod des Kölner Gerichtsvollziehers Paul S. und seines Schlüsseldienstmitarbeiters anlässlich einer vorsätzlich herbeigeführten Explosion während einer Amtshandlung waren Anlass, im Jahre 2003 auf Initiative des Verbandes der Gerichtsvollzieher im Oberlandesgerichtsbezirk Köln e.V. eine bundesweite Hilfsorganisation zu gründen, das
Sozialwerk des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes (DGVB) e. V.
2006 wurde die Organisation durch das zuständige Finanzamt in Siegburg als gemeinnützige und mildtätige Körperschaft anerkannt. Damit sind sowohl Spenden als auch Mitgliederbeiträge steuerlich absetzbar.
Voraussetzung, als gemeinnützige und mildtätige Organisation die steuerrechtliche Anerkennung zu erhalten, bedeutet jedoch, sich nicht ausschließlich auf die Justizorganisation oder eine bestimmte Berufsgruppe konzentrieren zu dürfen. So agieren die Verantwortlichen des Sozialwerks gesellschaftsoffen, neutral, sowie partei- und verbandsberufspolitisch unabhängig. Ausschließlich die Satzung gibt die Aufgaben der Hilfsorganisation verpflichtend vor.
Das Sozialwerk des DGVB e.V. hat sich folgende Ziele zur Aufgabe gemacht:
- Unterstützung von betroffenen Opfern und deren Angehörige im Zusammenhang mit gegen sie verübter Gewalt- und Straftaten;
- Unterstützung von Menschen, die durch Krankheiten oder Unglücksfälle in eine schwerwiegende Notlage geraten sind;
- Unterstützung von Opfern und deren Angehörigen anlässlich von Katastrophenfällen.
Seit Bestehen hat das Sozialwerk in über 200 Fällen nicht nur innerhalb der eigenen Berufsgruppe, sondern auch im erweiterten Mitarbeiterkreise der Justiz, unbürokratisch Beistand, Hilfe und Betreuung geleistet, sowie weiteren Menschen in anderen Gesellschaftskreisen bei der Bewältigung von schwerwiegenden Problemen helfen können. Einzelne Betroffene werden noch bis heute begleitet. Das Portfolio reicht dabei von Hilfestellung im administrativen Bereich, der Realisierung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegen die Täter, bis hin zur finanziellen Unterstützung für die Opfer selbst.
In einem Grußwort des Ministers der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn MdL Peter Biesenbach, fasst dieser die Aufgaben der Hilfsorganisation treffend zusammen:
„Eine unbürokratische schnelle Erstunterstützung durch Gewährung einer Überbrückungshilfe, Rat, Begleitung und Koordination bei den notwendigen administrativen Schritten, Hilfestellung bei der Überprüfung von Bescheiden in Zusammenhang mit Dienstunfällen und Krankheiten, Vermittlung zur rechtlichen Beratung – und letztendlich Kontakt halten mit den Betroffenen und Angehörigen, zuhören, Sorge tragen für die psychosoziale Prozessbegleitung, Hilfe bei der Besorgung medizinisch notwendiger und/oder technischer Hilfsmittel, ggfs. Prüfung der Kostenübernahme, Vermittlung und Begleitung in Sachen Vorbeugung sowie Vermeidung posttraumatischer Belastungsstörungen u. v. a. m.
Wir alle sind gefordert, gesellschaftlich etwas zu tun. Tragen Sie diese Gedanken und die Möglichkeit aktiver Unterstützung weiter in die übrige Kollegenschaft, die Justizorganisation und die sonstigen Gesellschaftskreise, damit das Sozialwerk auch weiterhin die nächsten Jahre und darüber hinaus, die kollegiale, solidarische und mitmenschliche Säule der Justiz bleibt, aber auch als gesellschaftsoffene Hilfsorganisation vielen Menschen in ihrem Leid, ihrer Trauer oder ihren Notlagen beistehen kann.“
Um diese Aufgaben bewältigen zu können, ist das Sozialwerk laufend auf Beiträge neuer Mitglieder oder Spenden angewiesen. Tun Sie Gutes! Helfen Sie Ihren Mitmenschen! Jede Zuwendung ist willkommen.
Setzen Sie ein Zeichen von Solidarität und Kollegialität!
Werden Sie Mitglied der Hilfsorganisation „Sozialwerk des DGVB e.V.“
Der Mindestbeitrag für Mitglieder beträgt 10,00 € jährlich.
„Nach oben hin“ sind natürlich keine Grenzen gesetzt.
Nähere Informationen und Aufnahmeformulare finden Sie auf unserer Homepage unter
Wir würden uns freuen, Sie als neues Mitglied alsbald begrüßen zu können.
Jeden von uns kann es treffen – wir stehen hilfreich an Ihrer Seite.
Miteinander ∞ Füreinander
Das Team des Sozialwerks des DGVB e. V.
v.l. Winfried Pesch, Verena Schröder, Detlef Hüermann, Daniela Sander