Elektronischer Rechtsverkehr
26. Februar 2022Parlamentarischer Abend
25. Mai 2022Der Vorstand der UIHJ hat am 4.3.2022 einstimmig beschlossen, die Zusammenarbeit mit den Gerichtsvollzieherverbänden der Russischen Föderation und Belarus auszusetzen. Der Präsident Marc Schmitz betonte, dass die UIHJ eine unpolitische Organisation ist, jedoch aufgrund der Statuten eine solche Entscheidung unumgänglich sei.
Der Bundesvorsitzende des DGVB, Karl-Heinz Brunner hat den Vorständen der UIHJ und der UEHJ wie folgt zustimmend geantwortet:
„Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Wir unterstützen ausdrücklich den Antrag der ukrainischen Gerichtsvollzieherorganisation die Gerichtsvollzieherverbände der Russischen Föderation und von Belarus aus der UIHJ auszuschließen, bzw. zumindest deren Mitgliedschaft ruhen zu lassen.
Uns ist bewusst, dass die Gerichtsvollzieherkollegen der Russischen Föderation und von Belarus nicht für den Krieg in der Ukraine verantwortlich sind. Allerdings reklamieren die Regierungen beider Staaten für sich, dass sie die Interessen ihres jeweiligen Volkes vertreten und von diesem gewählt sind. Wir sind überzeugt davon, dass Signale der Zivilgesellschaften der Welt, seien es Solidaritätsbekundungen, Demonstrationen oder der Ausschluss aus Organisationen ein wichtiges Zeichen sind, um zu zeigen, dass wir uns für Frieden und Menschenrechte einsetzen und das ukrainische Volk in seinem Kampf unterstützen, um den kriegerischen Wahnsinn zu stoppen. Wir haben Krieg und Leid über beide Völker gebracht und fühlen uns als Deutsche daher besonders verpflichtet, für den Frieden in Europa einzustehen. Unsere Hoffnung liegt in diesen Tagen bei der russischen Zivilbevölkerung. Uns ist bewusst, dass Friedensbekundungen vom Staat repressiv geahndet werden, aber wir sind überzeugt, dass nur ein Aufstand der Mutigen das Leid beenden kann.“
Mit freundlichem Gruß
Karl-Heinz Brunner, Bundesvorsitzender des DGVB