2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
14. September 20122. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
24. Januar 2013Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich einen Regierungsentwurf zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vorgelegt.
Im Bereich der Gerichtsvollzieherkosten ist es nicht zu nennenwerten Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf gekommen. Lediglich die Gebühren wurden linear um nunmehr 30 % erhöht. Die Auslagenpauschale und das Wegegeld sind unverändert.
Lesen Sie hier die weitere Stellungnahme des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes vom 24.09.2012.
Diese Stellungnahme wurde neben den politischen Sprechern der Bundestagsfraktionen auch dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bundestages sowie den Mitgliedern des Rechtsausschusses des Bundesrates ( und damit sämtlichen Länderjustizministern ) übersandt.