Im Anhörungsverfahren gem. § 79 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtages hat der DGVB Stellung bezogen zu den Überlegungen, die Ausbildung nach dem Vorbild Baden-Württembergs neu zu regeln.
Im Anhörungsverfahren gem. § 79 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtages hat der DGVB Stellung bezogen zu den Überlegungen, die Ausbildung nach dem Vorbild Baden-Württembergs neu zu regeln.