Der Bundesvorstand bei der Jahreshauptversammlung Landesverband Hessen e.V.
22. April 2024Der Bundesvorstand im Saarland am 08.05.2024
15. Mai 2024Vom 25.04. bis 27.04.2024 fand in Bremen der 110. Gerichtsvollzieherkongress des DGVB statt. Alle 16 Landesverbände waren zusammengekommen, um gemeinsam über die aktuellen Themen aus unserem Berufsalltag zu sprechen.
Auf dem Empfangsabend des DGVB – Landesverband Bremen richteten der Staatsrat für Justiz und Verfassung Björn Tschöpe, die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen Ann-Marie Wolff und der Landesvorsitzende des dbb Bremen Olaf Wietschorke ihre Grußworte an unsere Kollegen.
Mit überwältigender Mehrheit hat der Gerichtsvollzieherkongress dem Drittmittelantrag der Universität Kassel zugestimmt. Damit kann im Sachgebiet Bürgerliches Recht u. Zivilprozessrecht, unter Federführung von Prof. Dr. Nikolaj Fischer und seinem Team, eine Forschungsstelle zum Zwangsvollstreckungs- und Justizrecht errichtet werden. Diese ist bundesweit einzigartig und hat wissenschaftlichen Pioniercharakter. Es sollen insbesondere Zeit- und Streitfragen auf dem Gebiet des Gerichtsvollzieherwesens und dort insbesondere das Gerichtsvollzieherberufs- und Gerichtsvollzieherausbildungsrecht unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten beleuchtet werden. Der Bundesvorstand dankt allen Beteiligten für die konstruktive Arbeitsatmosphäre, die maßgeblich zum reibungslosen Tagungsverlauf beigetragen hat.
Ein Auszug aus der Rede von dem Bundesvorsitzenden Matthias Boek folgt im weiteren Verlauf.
Sehr geehrter Herr Staatsrat Tschöpe, sehr geehrte Frau Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts Frau Wolff, verehrte Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich freue mich, dass der diesjährige Frühjahrs-Gerichtsvollzieherkongress endlich in Bremen stattfinden kann. Zum einen, weil unser Landesverband Bremen nun im pandemiebedingt zweiten Anlauf diese wunderbare Veranstaltung organisiert hat, zum anderen auch, weil ich dadurch die Gelegenheit bekommen habe, das erste Mal diese alte, ehrwürdige Hansestadt zu besuchen. Selbst Kind einer Hansestadt, liegt mir die Historie der Hanse quasi in meinem norddeutschen Blut. Die Hanse entwickelte sich ab dem 13. Jahrhundert aus einem losen Zusammenschluss von Kaufleuten zu einem Städtebund. Dieser war ein sehr erfolg- und einflussreicher, wirtschaftlicher wie politischen Faktor in Nord- und Mitteleuropa, und das für einige Jahrhunderte lang. Der Erfolg der Hanse beruhte auf der Erkenntnis, dass man nur gemeinsam stark genug ist, den Widrigkeiten der Zeit zu begegnen. Mit der gleichen Intention schlossen sich auch die Gerichtsvollzieher in Deutschland bereits seit 1882 in Vereinen an ihren OLG-Bezirken zusammen, die später dann unseren heutigen Deutschen Gerichtsvollzieher Bund gründeten. Eine starke Gemeinschaft war auch das Ziel, als 1948 die Landesparlamente der 3 westdeutschen Besatzungszonen 65 Abgeordnete aus ihren Reihen wählten, um eine Verfassung für Deutschland auszuarbeiten. 61 Männer und 4 Frauen. Ein bemerkenswertes Verhältnis, das so heute wohl nicht mehr zustande kommen würde, – und zwar zu Recht!
Vor 75 Jahren dann, am 23.05.1949, war es dann so weit, die parlamentarische Versammlung hatte sich auf einen Text verständigt und unser heutiges Grundgesetz konnte in Kraft treten, maßgeblich geprägt von den Gedanken des Philosophen Immanuel Kant zum universellen, unteilbaren Begriff der Menschenwürde, manifestiert in Art. 1 GG. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes waren Vertreter einer streitbaren Demokratie und wollten dafür Sorge tragen, dass – anders als in der Weimarer Verfassung – Vorkehrungen getroffen wurden, die es Feinden der Demokratie unmöglich machen sollten, diese erneut auf legalem Wege zu untergraben. Aktuell wird wieder diskutiert, ob das Bundesverfassungsgericht hinreichend geschützt ist vor parteipolitischer Vereinnahmung. Denn das Grundgesetz enthält in Art. 94 nur wenige Vorgaben zur Organisation des Bundesverfassungsgerichts: So sind die Zahl der Senate und Richter, deren Amtszeit oder die erforderliche Wahlmehrheit nicht verfassungsrechtlich vorgegeben. Dabei handelt es sich indes um die Eckpfeiler der verfassungsgerichtlichen Unabhängigkeit. Erst das Bundesverfassungsgerichtsgesetz – ein einfaches Gesetz, dessen Änderung noch nicht einmal der Zustimmung des Bundesrates bedarf, regelt diese Einzelheiten. Eine einfache Mehrheit im Bundestag würde also ausreichen, um diese Eckpfeiler einzureißen.
Recht muss vor Macht gehen. Die Herrschaft des Rechts und die Rechtsbindung aller staatlichen Gewalt wurden im Grundgesetz festgeschrieben. Seit nunmehr 75 Jahren ist es also dieses Grundgesetz, dass den rechtlichen Rahmen für ein friedliches und soziales Zusammenleben in unserem Land bildet. Und damit auch für unsere tägliche Arbeit. Um den daraus erwachsenden Anforderungen gerecht zu werden, fordert der DGVB seit langem eine bessere, höherwertige Ausbildung für die Gerichtsvollzieher.
Im Februar kündigte der Bundesminister der Justiz, Dr. Buschmann, in einem persönlichen Brief an, er habe die Fachabteilung seines Hauses mit der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes zur Neuordnung der Zuständigkeiten im Zwangsvollstreckungsverfahren beauftragt. Der Referentenentwurf soll lt. Aussage von Staatssekretärin Frau Dr. Schlunck noch in diesem Quartal vorgelegt werden. Ich stelle also mit einer gewissen Genugtuung fest, dass die Früchte unserer Verbandsarbeit anfangen zu reifen und wir vielleicht bald die Ernte einbringen können. Denn damit wird eine zentrale Forderung unseres Berufsverbandes, die Übertragung der Forderungspfändung auf den Gerichtsvollzieher, die wir bereits seit vielen Jahren, ja schon seit Jahrzehnten, vorgetragen haben, endlich aufgegriffen und ist nun in die Umsetzungsphase eingetreten.
In Zeiten von multiplen Krisen brauchen die Menschen Halt, einen Fixstern, an dem sie sich orientieren können. Diesen Halt kann ein starker Staat in einer wehrhaften Demokratie bieten. Dazu gehört auch eine effektive Zwangsvollstreckung! Nur mit dieser können sie, verehrte Vertreter aus Politik und Administration, die Bürgerinnen und Bürger von der Notwendigkeit des staatlichen Gewaltmonopols überzeugen. Haben die Menschen in unserem Land aber den Eindruck, dass die staatliche Vollstreckung ihnen nicht zu ihrem Recht verhilft, ist dies ein weiterer Tropfen im immer voller werdenden Fass der Demokratiemüdigkeit in unserem Land. Die Menschen beginnen zu resignieren und werden empfänglich für populistische Botschaften. Darum ist es so wichtig, dass wir Gerichtsvollzieher die Garanten dafür sind, dass die Bürgerinnen und Bürger weiter in die Handlungsfähigkeit und Resilienz des Staates vertrauen können. Wir setzen für den Gläubiger sein Recht durch und schützen den Schuldner vor ungesetzlichen Eingriffen.
Fair. Konsequent. Erfolgreich. Das ist unser Anspruch, das ist unser Selbstverständnis. Denn wir sind das Schwert der Justiz. Und um dieses Schwert zu schärfen, fordern wir:
-eine moderne, zukunftsfähige Ausbildung
-eine Justizverwaltung, die uns unterstützt
und – eine amtsangemessene Alimentation!