Modellgesetz – Gerichtsvollzieherstatusgesetz
16. Juli 2026Thomas Hannß, stellvertretender Bundesvorsitzender des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes (DGVB), Doreen Donner, Europabeauftragte des DGVB (UEHJ/UIHJ), und Matthias Goess, Landesvorsitzender Bayern
Im Rahmen eines Fachbesuchs beim Bundesministerium für Justiz der Republik Österreich und dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien informierte sich eine Delegation des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes über den aktuellen Stand der Digitalisierung des österreichischen Gerichtsvollzugs. Im Mittelpunkt standen die mobile Vollstreckung, die elektronische Aktenführung sowie die vollständige Digitalisierung der Arbeitsabläufe. Der Austausch verdeutlichte eindrucksvoll, welches Potenzial ein konsequent digitalisierter Vollstreckungsprozess für Effizienz, Qualität und Bürgerorientierung bietet.
Fachlicher Austausch in Wien
Am 2. Juni 2026 folgte eine Delegation des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes der Einladung des Bundesministeriums für Justiz der Republik Österreich zu einem fachlichen Austausch nach Wien. Der DGVB wurde durch seinen stellvertretenden Bundesvorsitzenden Thomas Hannß, die Europabeauftragte Doreen Donner sowie den Landesvorsitzenden Bayern, Matthias Goess, vertreten.
Gesprächspartner waren Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Justiz sowie des österreichischen Gerichtsvollzugs am Bezirksgericht Innere Stadt Wien. Ziel des Besuchs war es, die in Österreich bereits weit fortgeschrittene Digitalisierung des Gerichtsvollzugs kennenzulernen und Erfahrungen über die Einführung mobiler Vollzugssysteme sowie der elektronischen Aktenführung auszutauschen.
Digitalisierung als durchgängiger Prozess
Die österreichische Justiz verfolgt einen ganzheitlichen Digitalisierungsansatz. Im Unterschied zu einer bloßen elektronischen Unterstützung einzelner Arbeitsschritte wurde ein vollständig digitaler Vollstreckungsprozess entwickelt, der sämtliche Phasen der Vollstreckung – von der Vorbereitung über den Außendienst bis zur Nachbearbeitung – miteinander verbindet.
Kernstück dieser Entwicklung ist die Anwendung „Mobiler Vollzug (MoVo)“, die vollständig in die Verfahrensautomation Justiz sowie in die elektronische Aktenführung „Justiz 3.0“ integriert wurde.
Bereits vor Beginn des Außendienstes stehen den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern sämtliche relevanten Informationen digital zur Verfügung. Hierzu gehören Registerabfragen, Vermögensverzeichnisse, frühere Vollstreckungsmaßnahmen, Forderungsübersichten und Stammdaten. Mehrere Verfahren gegen dieselbe verpflichtete Person werden automatisch erkannt und zu einer gemeinsamen Bearbeitung zusammengeführt. Auch die Tourenplanung erfolgt vollständig digital und kann einschließlich aller Daten offline auf das dienstliche Smartphone übertragen werden.
Mobile Vollstreckung ohne Medienbrüche
Während des Außendienstes werden sämtliche Vollzugshandlungen unmittelbar mobil dokumentiert. Sachpfändungen, Vermögensverzeichnisse, Barzahlungen und weitere Maßnahmen werden direkt elektronisch erfasst. Zahlungsbelege können mithilfe mobiler Drucker sofort vor Ort erstellt und ausgehändigt werden.
Besonders hervorzuheben ist der hohe Automatisierungsgrad des Systems. Gebühren werden bereits während der Vollstreckung automatisch berechnet. Nach Abschluss des Außendienstes erstellt die Software eigenständig Vollzugsberichte, Pfändungsprotokolle und Vermögensverzeichnisse, die unmittelbar in die elektronische Akte übernommen werden. Eine manuelle Nachbearbeitung oder das Einscannen papiergebundener Dokumente entfallen nahezu vollständig.
Zur Qualitätssicherung dient darüber hinaus eine GPS-gestützte Plausibilitätsprüfung. Dabei wird die tatsächliche Position mit der vorgesehenen Vollstreckungsadresse abgeglichen. Größere Abweichungen werden dokumentiert und können im Rahmen der Dienstaufsicht nachvollzogen werden.
Digitalisierung des Zahlungsverkehrs
Ein weiterer Schwerpunkt war die Vorstellung des Justizforderungsmanagements (JFM). Mit diesem System sollen künftig Barzahlungen, Überweisungen, Vergütungen sowie die Auszahlung vereinnahmter Gelder weitgehend automatisiert abgewickelt werden. Nach Angaben des Bundesministeriums für Justiz ist die vollständige Einführung ab dem ersten Quartal 2027 vorgesehen.
Digitalisierung im Regelbetrieb
Die präsentierten Kennzahlen verdeutlichen den bereits erreichten Digitalisierungsgrad. Nach Angaben des Bundesministeriums für Justiz werden derzeit rund 358.000 elektronische Akten geführt, von denen etwa 95 Prozent vollständig digital bearbeitet werden. Täglich erfolgen rund 7.000 Vollzugshandlungen und etwa 3.500 automatisiert erzeugte Vollzugsberichte.
Diese Zahlen belegen, dass die Digitalisierung des Gerichtsvollzugs in Österreich längst den Pilotstatus verlassen hat und inzwischen den regulären Arbeitsalltag prägt.
Fazit
Der Fachbesuch hat eindrucksvoll gezeigt, dass eine erfolgreiche Digitalisierung weit über die Einführung mobiler Endgeräte hinausgeht. Entscheidend ist die konsequente digitale Gestaltung des gesamten Vollstreckungsprozesses. Die enge Verzahnung von Registerabfragen, mobiler Vollstreckung, elektronischer Aktenführung, automatisierter Dokumentenerstellung und digitalem Zahlungsverkehr schafft einen medienbruchfreien Arbeitsablauf und führt zu einer spürbaren Entlastung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher.
Aus Sicht des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes bietet das österreichische Modell zahlreiche Anregungen für die weitere Digitalisierung des deutschen Gerichtsvollzieherwesens. Insbesondere die vollständige Integration der Arbeitsabläufe, die einmalige Datenerfassung und der hohe Automatisierungsgrad zeigen eindrucksvoll, welche Effizienzgewinne und Qualitätsverbesserungen durch eine konsequente Digitalisierung erreicht werden können.
Der Besuch in Wien hat zugleich die Bedeutung des europäischen Erfahrungsaustauschs unterstrichen. Gerade im Bereich der Digitalisierung können bewährte Lösungen aus anderen Justizsystemen wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung des deutschen Gerichtsvollzieherwesens liefern.

