Anregungen zum Umgang mit Räumungen in Zeiten der Corona-Pandemie
3. April 2020Bericht über den Besuch im Justizministerium Brandenburg
18. Oktober 2020Am 06.10.2020 besuchte der Bundesvorstand des Deutschen Gerichtsvollzieher Bund e.V. (DGVB) den rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin.
Der Bundesvorsitzende erörterte die Vorstellungen des DGVB zur Übertragung der Forderungspfändung auf die Gerichtsvollzieher, die Notwendigkeit einer adäquaten Ausbildung – hier das Hochschulstudium – sowie die Einbindung der Gerichtsvollzieher in den elektronischen Rechtsverkehr mit samt der elektronischen Akte, unter Beibehaltung der Büroautonomie.
Im Namen der Hochschule Schwetzingen sprach Herr Brunner dem Minister und seinem Haus eine Einladung für einen Besuch an der Hochschule aus. In diesem Zusammenhang wurde der Dank für das große Engagement durch Markus Greef für die gute Zusammenarbeit mit der Hochschule ausgesprochen.
Der Bundesvorsitzende machte darauf aufmerksam, dass grade die Corona-Krise gezeigt habe, dass die Justiz sich auf die gut organisierten Gerichtsvollzieherbüros und die besonders hohe Motivation der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher verlassen kann. Hier gab es kaum Verzögerungen bei der Bearbeitung der Aufträge. Herr Brunner erklärte: „ein weiteres, gutes Argument für die Übertragung der Forderungspfändung auf die Gerichtsvollzieher“.
Herr Weber und Herr Walsh erklärten, dass dies eine gute Gelegenheit ist die Gerichtsvollzieher für die Zukunft zu rüsten und die Zwangsvollstreckung schrittweise, vollständig in die Hand der Gerichtsvollzieher überführen. Nach Übernahme der eidesstattlichen Versicherung und der Reform der Sachaufklärung, die die Gerichtsvollzieher erfolgreich gemeistert haben, sei es nun an der Zeit die Schritte weiterzugehen und die Zwangsvollstreckung erneut zu reformieren und den Gerichtsvollziehern weitere Aufgaben zu übertragen.