Der Bundesvorstand in Hessen zur Klausur
7. Februar 2024Bundesvorstand trifft Kandidatin zur Europawahl 2024 der FDP Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann
5. März 2024Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, hat am 16.02.2024 dem Bundesvorstand in einem persönlichen Brief mitgeteilt, dass er unseren Vorschlag zur Übertragung der Zuständigkeit für Forderungspfändungen vom Rechtspfleger auf den Gerichtsvollzieher aufgreift. Er hat die zuständige Fachabteilung seines Hauses beauftragt, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten.
Dies ist ein konsequenter Schritt zur weiteren Steigerung der Effizienz der Zwangsvollstreckung durch Optimierung von Prozessabläufen und eine weitere Aufwertung des Gerichtsvollzieherberufs.
Weiter teilt der Minister mit, dass es punktuelle Anpassungen in der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung geben wird. Auch stimmte er mit uns überein, dass die Befreiung von der Benutzungspflicht für Gläubiger öffentlich-rechtlicher Forderungen im Hinblick auf die künftige Digitalisierung und automatische Verarbeitung von Zwangsvollstreckungsaufträgen nicht zweckmäßig ist und daher von der Wiedereinführung einer solchen Ausnahmeregelung abgesehen wird.