22. Weltkongress der UIHJ in Madrid
14. Oktober 2016Kontenabruf beim Bundeszentralamt für Steuern
13. Dezember 2016Die konstituierende Versammlung der UEHJ fand am 23.November 2016 in Paris statt. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits Gerichtsvollzieherkammern und Gerichtsvollzieherverbände aus 23 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union der UEHJ beigetreten, darunter auch der DGVB gemäß einem Beschluss der Ländervertreterversammlung vom 12.11.2016. Weitere zwei Länder haben einen Beobachterstatus.
Die UEHJ soll sich zukünftig um die Belange der Gerichtsvollzieher/Innen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) kümmern und deren Interessen auf europäischer Ebene vertreten.
Durch den Bundesvorsitzenden Walter Gietmann ist der DGVB erstmalig im Vorstand einer Internationalen oder Europäischen Gerichtsvollzieherorganisation vertreten. Dies ist insoweit von Bedeutung, als nunmehr auch deutsche Interessen im Vorstand der Europäischen Union der Gerichtsvollzieher Gehör finden werden. Gerade im Hinblick auf die Bestrebungen, die Ziviljustiz und somit auch die Zwangsvollstreckung in Europa zu harmonisieren, darf sich Deutschland, hier vertreten durch den DGVB, nicht ausschließen, sondern muss sich aktiv an der Fortentwicklung und Harmonisierung des Zustellungs- und Zwangsvollstreckungswesens in Europa beteiligen.
Der elektronische Rechtsverkehr in der Justiz ist nicht nur in Deutschland ein vorrangiges Thema der nächsten Jahre, sondern nimmt auch in den Staaten der Europäischen Union einen hohen Stellenwert ein. Gerade im Bereich der grenzüberschreitenden Zustellungen und Vollstreckungen werden auch auf uns deutsche Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher immer mehr Aufgaben zukommen, denen wir uns zu stellen haben. Elektronische Zustellungen beispielsweise sind keine Utopie mehr, sondern werden in einigen europäischen Ländern bereits praktiziert. Hierbei gilt es europaweit, die Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher/Innen auch für die elektronischen Zustellungen insbesondere im Parteibetrieb zu erhalten und zu verteidigen.
Was den Bereich der Zwangsvollstreckung betrifft, so ist die Absicht der EU, u.a. die Ausbildung und die Zuständigkeiten für die europäischen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher anzugleichen (Entschließung der CEPEJ, einer Unterarbeitsgruppe Vollstreckungsrecht der EU-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Effizienz des Zivilrechts), auch für die deutschen Gerichtsvollzieher/Innen von Bedeutung, auch was den Ausbau und die Stärkung unseres Berufsstandes in Deutschland angeht.
Deutschland ist ein Teil von Europa und Deutschland spielt eine zentrale Rolle in Europa. Bereits heute finden bei Gesetzgebungsvorhaben in Deutschland auch Abgleiche mit europäischem Recht statt und viele Gesetze werden durch die Europäische Union initiiert. Dies gilt letztlich auch für das Zivil- und Vollstreckungsrecht, weshalb es wichtig ist, dass der DGVB Mitglied der UEHJ geworden und auch im Vorstand dieser Organisation vertreten ist.
Der Bundesvorstand des DGVB
Der Vorstand der UEHJ, von links nach rechts.:
Juraj Podkonicky (Tschechische Republik), Schatzmeister; Dimitris Tsitsonis (Griechenland), Mitglied; José Carlos Resende (Portugal), Vice-President; Françoise Andrieux (Frankreich), President; Janek Pool (Estland), Sekretär; Walter Gietmann (Deutschland), Mitglied; Dovile Satkauskiene (Litauen); Generalsekretärin, Zsolt Orell (Ungarn), Mitglied