Sitzung der UEHJ
13. Februar 2020Treffen mit Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V
10. März 2020Am 19.02.2020 besuchten Vertreter des Bundesvorstandes des DGVB und des Vorstandes des DGVB Landesverband NRW die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Christine Lambrecht.
Mit der Ministerin wurden die Vorstellungen des DGVB zu den Auskunftsrechten der Gerichtsvollzieher zur Gefahrenabwehr und die Erwartungen an ein Gerichtsvollzieherschutzgesetz (GVSchuG) erörtert. Der Bundesvorsitzende erläuterte die Haltung des DGVB, dass der Flickenteppich von unterschiedlich ausgestalteten Gesetzen und Verordnungen in der Bundesrepublik, harmonisiert werden muss. Die Ministerin verwies darauf, dass das Anliegen vom BMJV und den meisten Landesjustizministerien geteilt wird.
Zur weiteren Frage der Reform der Zwangsvollstreckung, wurden nochmals unsere Vorstellungen zur Übertragung der Forderungspfändung auf die Gerichtsvollzieher sowie die Notwendigkeit einer adäquaten Ausbildung – hier das Hochschulstudium – und die Einbindung der Gerichtsvollzieher in den elektronischen Rechtsverkehr angesprochen.
Die Ministerin zeigte sich überzeugt davon, dass nach dem Beschluss der JUMIKO noch viel Aufklärungsarbeit für unsere Konzepte in den Ländern erfolgen muss.
Die Ministerin stellte ihrerseits in Aussicht unsere Ansinnen weiter positiv zu begleiten.