Europäische Union der Gerichtsvollzieher gegründet (UEHJ)
10. Dezember 2016100. Ländervertreterversammlung
21. April 2017Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG) am 26.11.2016 ist die 500,00 EURO-Grenze bei den Abfragen gem. § 802 l ZPO entfallen.
Das Bundeszentralamt für Steuern rechnet mit einem gewaltigen Anstieg der Kontenabfragen. Eine Verdoppelung dieser Drittauskünfte dürfte nicht ausgeschlossen sein.Noch nehmen nicht alle Gerichtsvollzieher/innen am elektronischen Abruf der Kontodaten bei dem Bundeszentralamt teil. Zur Vermeidung künftiger Verzögerungen durch erhöhten Arbeitsanstieg bei dieser Behörde wäre eine möglichst flächendeckende Anmeldung aller Kolleginnen und Kollegen zum elektronischen Abruf wünschenswert. Das Verfahren beschleunigt die Abfragen von mehreren Monaten im schriftlichen Verfahren auf nur wenige Tage.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen Leitfaden zur Anmeldung und Nutzung des elektronischen Verfahrens herausgegeben, den Sie über nachstehende Links mit und ohne Bilder abrufen können.
Zwar ist das Registrierungsverfahren sehr aufwendig. Hat man diese Hürde aber geschafft, bieten die Gerichtsvollzieherdienstprogramme einen komfortablen Service zum automatisierten Abruf der Kontendaten. Nachdem das Bundeszentralamt für Steuern auf den Einsatz von Java-Software verzichtet, ist das Verfahren deutlich komfortabler geworden und kann nur jedermann empfohlen werden.