101. Ländervertreterversammlung in Eisenach
5. November 2017Europäischer Tag der Justiz
5. Januar 2018Am 30.10.2017 trafen sich Mitglieder der Bundesleitung des Bundes Deutscher Rechtspfleger ( BDR ) mit Vertretern des Bundesvorstandes des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes e.V. im Kongresszentrum des Flughafens Köln/Bonn.
Grund dieser Zusammenkunft war u.a. der Plan, künftig ein gemeinsames Sommerfest mit dem BDR und dem Deutschen Amtsanwalts Verein ( DAAV ) auszurichten. Der BDR veranstaltet dieses Event bereits seit einigen Jahren in Berlin. Neben den Gästen aus den eigenen Reihen ist auch immer eine Vielzahl von Vertretern aus der Politik und der Administration zugegen. Auch DGVB und DAAV könnten zu dieser Veranstaltung eigene Gäste einladen. Dieses Fest gibt ausreichend Gelegenheit, einmal in lockerer Runde mit den bereits bekannten Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung zu plaudern. Aber auch zu neuen Gesprächspartnern sind leicht Kontakte zu knüpfen. BDR und DGVB erzielten Einigkeit über die Finanzierung und Ausgestaltung dieses Sommerfestes.
Besprochen wurde weiterhin die Frage des fehlenden Berufsrechts der Gerichtsvollzieher/innen. Der Bund Deutscher Rechtspfleger teilt die Auffassung des DGVB, dass ein solches nicht vorhanden ist. So sagte Mario Blödtner, Vorsitzender des BDR, zu, den DGVB bei seinen Bestrebungen nach einer (Fach)Hochschulausbildung für Gerichtsvollzieher/innen zu unterstützen. Es wurde vereinbart, eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzurichten, die konkrete Vorstellungen einer solchen Ausbildung – die am Ende beiden Berufsgruppen nutzen sollte – erarbeiten soll.
Auch die Übertragung weiterer Aufgaben auf die Gerichtsvollzieher/innen wurden eingehend und teilweise kontrovers diskutiert. Hier zeigte sich, dass diese Forderung des DGVB nur in einem Gesamtpaket, das auch weitere Aufgaben auf den Rechtspfleger überträgt, durchsetzbar sein dürfte.
Das Gespräch dauerte insgesamt vier Stunden.