Meinungsaustausch mit dem Ausschuss Gerichtsvollzieher des BDIU
17. Juli 2017101. Ländervertreterversammlung in Eisenach
5. November 2017Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz hatte der Bundesrat vorgeschlagen, die Auskömmlichkeit des Wegegeldes der Gerichtsvollzieher/innen zu überprüfen und dabei eine Umstellung von der Luftlinie auf die kürzeste öffentlich befahrbare Wegstrecke zu prüfen. Dieser Vorschlag führte in der Zeit vom 01.09. – 30.11.2015 zu einer vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz konzipierten umfangreichen Erhebung zum Wegegeld der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. An dieser Erhebung haben sich 14 Länder mit insgesamt 952 Kolleginnen und Kollegen beteiligt.
Die Wegegelderhebung ist nunmehr endgültig abgeschlossen. In einer Mitteilung des parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminster der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange MdB, vom 18.07.2017 teilt dieser der Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, der Abgeordneten Frau Renate Künast, MdB mit, dass die Erhebung endgültig abgeschlossen ist. Er führt aus, dass die Landesjustizverwaltungen sich aufgrund der mit einem Systemwechsel verbundenen Unwägbarkeiten mehrheitlich für die Beibehaltung der Bemessung des Wegegelds nach der Luftlinie ausgesprochen haben. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe nicht.
Damit bleibt bei der Berechnung des Wegegeldes „alles beim Alten“. Auch die im Jahre 2013 im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vorgenommene Anhebung der Wegegelder um 30 % wurde nicht beanstandet.