Bundesvorstand beim Justizministerium Rheinland-Pfalz
18. Oktober 2020Stellungnahme zum Entwurf des Gerichtsvollzieherschutzgesetzes (GvSchuG)
20. Dezember 2020Am 12.10.2020 besuchte der Bundesvorstand des Deutschen Gerichtsvollzieher Bund e.V. (DGVB) die brandenburgische Justizministerin Susanne Hoffmann.
Karlheinz Brunner machte darauf aufmerksam, dass grade die Corona-Krise gezeigt habe, dass die Justiz sich auf die gut organisierten Gerichtsvollzieherbüros und die besonders hohe Motivation der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher verlassen kann. Hier gab es kaum Verzögerungen bei der Bearbeitung der Aufträge. Herr Brunner verwies auf die bekannten und mehrfach vorgetragenen Gründe zur Übertragung der Forderungspfändung auf die Gerichtsvollzieher. Nach Übernahme der eidesstattlichen Versicherung und der Reform der Sachaufklärung, die die Gerichtsvollzieher erfolgreich gemeistert haben, sei es nun an der Zeit die Schritte weiterzugehen und die Zwangsvollstreckung erneut zu reformieren und den Gerichtsvollziehern weitere Aufgaben zu übertragen.
Aber auch der Blick in die Zukunft, hinsichtlich des elektronischen Rechtsverkehrs, einhergehend mit der E-Akte, bietet für die Justiz neue Möglichkeiten für eine Änderung der Zuständigkeiten innerhalb der Justiz, so der Bundesvorsitzende des DGVB. Herr Graetz erläuterte die Prozessdiagramme und nahm Bezug auf die Machbarkeitsstudie des Landes Berlin zur elektronischen Akte. Herr Walsh erläuterte die Position des DGVB. Eine Speicherung auf den Servern des jeweiligen Landes oder aber die Speicherung in einer Cloud werden durch den Verband favorisiert.
Die brandenburgische Justiz wird 2021 eine “Zukunftskonferenz Justiz“ abhalten. Die Planungen hierfür laufen bereits. Hier wird der DGVB an der Erarbeitung neuer Konzepte für das Gerichtsvollzieherwesen (Aufgaben, Ausbildung, Laufbahn, Organisation, …) beteiligt werden. Brandenburg steht daher allen Ideen offen gegenüber.