Mit Schreiben vom 17. Juli 2013 hat das Niedersächsische Justizministerium weitere Änderungsvorschläge zu den Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostengesetz ( DB-GVKostG ) mitgeteilt. Unter anderem wurde dieser Verfügung ein Schreiben des Bundesministeriums der Justiz beigefügt, in dem angeregt wird, die Kosten des Eintragungsanordnungsverfahrens den Landeskassen aufzuerlegen.
Lesen Sie hier die Stellungnahme des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes vom 29.08.2013.