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    Mietrechtsänderungsgesetz

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    Stellungnahmen
    14. September 2012
    2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
    14. September 2012

    Mietrechtsänderungsgesetz

    Die Bundesregierung hat im April 2011 den Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln ( Mietrechtsänderungsgesetz – MietRÄndG ) vorgelegt.

    Nachdem bereits am 25.10.2011 ein entsprechender Referentenentwurf durch das Bundesministerium der Justiz erarbeitet wurde, hat die Bundesregierung diesen Entwurf im April 2011 noch einmal modifiziert und u.a. den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt.

    Dieser Entwurf sieht eine Änderung des § 885 ZPO und die Einfügung von §§ 885 a ( beschränkter Räumungsauftrag ) und § 940 a ( Räumung von Wohnraum bei verbotener Eigenmacht ) vor. Die heute oft praktizierte „Berliner Räumung“ wird damit auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern allerdings werden umfangreiche Dokumentationspflichten auferlegt.

    Der Deutsche Gerichtsvollzieherbund hat mit Schreiben vom 24.01.2011 zu dem Referentenentwurf ausführlich Stellung genommen.

    Kontaktinfos

    Deutscher Gerichtsvollzieher Bund e.V.

    Friedrichstraße 41
    17291 Prenzlau
    Tel: 039 84830695

    Email:

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