2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
24. Januar 2013Durchführungsbestimmungen zum DB-GVKostG
30. August 2013Der Deutsche Gerichtsvollzieherbund fordert Regelung der örtlichen Zuständigkeit für Postzustellungen
Der Tatsache schuldend, dass der neue amtliche Vordruck des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses mehrere Seiten umfasst und durch den erhöhten Papieraufwand deutlich höhere Portokosten entstehen, gehen viele Gläubiger mehr und mehr dazu über, die Zustellung dieser Beschlüsse durch die Post zu beantragen. Das Unterbleiben der Aufforderung nach § 840 ZPO und eine Nichtbeantwortung der entsprechenden Fragen durch die Drittschuldner (in der Regel Banken) wird dabei offensichtlich in Kauf genommen.
Dabei greift insbesondere unter verschiedenen Großgläubigern die Unsitte um sich, diese Postzustellungen bei einzelnen Amtsgerichten zu zentralisieren und durch einige wenige Gerichtsvollzieher/innen in Deutschland ausführen zu lassen. Ob diese Verfahrensweise mit den bestehenden Gesetzen und Verordnungen in Einklang steht, mag dahingestellt bleiben. Im Hinblick auf eine gerechte Verteilung der Aufgaben unter den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern ist diese Konzentration der Antragstellung für den Deutschen Gerichtsvollzieherbund nicht hinnehmbar.
Bereits mit Stellungnahme vom 04.02.2013 hat der Bundesvorstand des DGVB bei dem für die GVGA/GVO federführenden Justizministerium in Niedersachsen die Rückkehr zu einer eindeutigen Zuständigkeitsregelung für die Postzustellungen insbesondere von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen gefordert. An diese Stellungnahme haben wir auf Bitten der 93. Ländervertreterversammlung in Rostock mit Schreiben vom 06.05.2013 noch einmal ausdrücklich hingewiesen.
Wir werden in dieser Frage nicht ruhen und uns intensiv um eine wieder gerechte Verteilung der Geschäfte bemühen.